Aufbau · Förderung
Gründungszuschuss. Was er ist, wer ihn bekommt und woran die meisten scheitern.
Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung für Menschen, die aus einer Anstellung heraus gründen wollen. Er wird von der Agentur für Arbeit gezahlt, muss nicht zurückgezahlt werden und ist steuerfrei. Überall steht, dass er bis zu fünfzehn Monate läuft. Das stimmt auf dem Papier und führt in die Irre und warum, steht weiter unten. Und er wird jedes Jahr Tausenden verweigert, nicht weil ihr Vorhaben schlecht war, sondern weil sie an einer Formalie gescheitert sind, von der ihnen niemand erzählt hat.
Die Grundlagen
Was der Gründungszuschuss ist.
Eine Ermessensleistung nach den Paragrafen 93 und 94 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Ermessen heißt: Es gibt keinen Rechtsanspruch, die Agentur für Arbeit entscheidet und sie entscheidet auch danach, ob sie dich lieber in eine Anstellung vermitteln kann. Wer gut vermittelbar ist, muss besser begründen, warum die Selbstständigkeit der bessere Weg ist.
Wer ihn bekommt
Du beziehst Arbeitslosengeld I und hast bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch einen Restanspruch von mindestens 150 Tagen. Das ist die Hürde, an der die meisten hängen bleiben. Wer selbst kündigt, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, die den Anspruch verkürzt, und wer die 150 Tage dann unterschreitet, ist raus. Deshalb ist der Zeitpunkt der Kündigung und der Zeitpunkt der Gründung eine Rechenaufgabe, die du vor der Kündigung machst, nicht danach.
Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein, also in der Regel mindestens fünfzehn Stunden pro Woche. Du brauchst eine Tragfähigkeitsbescheinigung einer fachkundigen Stelle, das sind Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Steuerberatung oder anerkannte Gründungsberatungen und du musst nachweisen, dass du das Vorhaben fachlich und persönlich tragen kannst. Wer schon einmal Gründungszuschuss bekommen hat, muss mindestens 24 Monate Abstand haben.
Ich habe Partner und Partnerinnen, die Gründungsberatung machen, und bei denen kannst du auch deinen AVGS einlösen, also den Gutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter. Sag Bescheid, dann gebe ich dich gern weiter. Ich freue mich, wenn ich dir damit weiterhelfen kann.
Wie viel es gibt und warum fünfzehn Monate eine Zahl für Prospekte sind
In den ersten sechs Monaten bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld I weiter, plus 300 Euro im Monat für die soziale Absicherung. Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld sind das 1.800 Euro monatlich. Das ist die Förderung.
Danach steht im Gesetz eine zweite Phase von bis zu neun Monaten, in der es nur noch die 300 Euro gibt. Du musst sie eigens beantragen und nachweisen, dass deine Selbstständigkeit läuft, und die Agentur entscheidet wieder nach Ermessen. „Bis zu" heißt: Es können auch weniger Monate werden und darauf verlassen kannst du dich nicht.
Rechne deshalb nicht mit fünfzehn Monaten Geld, sondern mit sechs. Die 300 Euro danach sind ein Zuschuss zur Krankenversicherung. Zum Leben reicht das nicht.
Die Rechnung, die dir niemand aufmacht
Diese 300 Euro sind für deine soziale Absicherung gedacht und genau da wird es unangenehm. Als Selbstständige zahlst du deine Krankenversicherung selbst und der Beitrag richtet sich nach dem, was du verdienst oder verdient hast.
Wenn du vorher gut verdient hast, bekommst du zwar ein hohes Arbeitslosengeld, aber du bekommst eben auch nur dein Arbeitslosengeld und dieselben 300 Euro wie alle anderen. Dein Krankenkassenbeitrag ist dann deutlich höher als bei jemandem, der weniger verdient hat, und die Pauschale deckt ihn nicht. Bei mir waren es über 500 Euro im Monat allein für die Krankenversicherung. Wer weniger verdient hat, bekommt weniger, zahlt aber auch weniger. Die Lücke trifft die, die aus einem guten Gehalt kommen.
Rechne das aus, bevor du kündigst. Nimm dein voraussichtliches Arbeitslosengeld, zieh deinen künftigen Krankenkassenbeitrag ab und schau, was übrig bleibt. Das ist die Zahl, mit der du sechs Monate leben wirst.
Und eine Sache, die fast niemand macht
Du kannst dich als Selbstständige freiwillig weiter arbeitslos versichern, damit du im Notfall wieder in die Arbeitslosigkeit zurückkannst. Das ist die Antragspflichtversicherung nach § 28a SGB III. Der Haken ist die Frist: Du musst sie innerhalb von drei Monaten nach dem Start deiner Selbstständigkeit beantragen. Danach ist die Tür zu.
Ich habe sie abgeschlossen. Nicht, weil ich damit rechne, sondern weil ich mit Kind nicht ohne Netz arbeiten wollte. Voraussetzung ist unter anderem, dass du vorher versichert warst oder eine Entgeltersatzleistung bezogen hast und dass du mindestens fünfzehn Stunden pro Woche selbstständig arbeitest. Die Bedingungen im Einzelnen stehen bei der Agentur für Arbeit, aber setz dir die drei Monate in den Kalender, sobald du gegründet hast.
Der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt, wird aber in der Steuererklärung angegeben.
Wann du ihn beantragst
Vor der Gründung. Das ist keine Empfehlung, das ist die Bedingung. Wer erst das Gewerbe anmeldet oder die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigt und dann den Antrag stellt, bekommt ihn nicht. Die Reihenfolge lautet: arbeitslos melden, Antrag stellen, Tragfähigkeitsbescheinigung besorgen, Bewilligung abwarten, dann gründen.
Stand der Zahlen: September 2026. Rechtsgrundlage §§ 93, 94 SGB III, Steuerfreiheit § 3 Nr. 2a EStG, Sperrzeit bei Eigenkündigung § 159 SGB III, freiwillige Arbeitslosenversicherung § 28a SGB III. Förderrichtlinien werden angepasst, prüf die Angaben vor deinem Antrag auf arbeitsagentur.de. Das hier ist eine Einordnung und keine Rechts- oder Steuerberatung.
Die vier häufigsten Gründe
Woran die meisten Anträge scheitern.
- 01
An der 150-Tage-Grenze
Weil die Sperrzeit nicht eingerechnet wurde.
- 02
Am Businessplan
Weil er einen Umsatz behauptet, den niemand glaubt.
- 03
An der Vermittelbarkeit
Weil die Agentur eine passende Stelle anbieten kann und du keine Antwort darauf hast, warum du sie nicht willst.
- 04
An der Reihenfolge
Weil schon gegründet wurde.
Was ich dir dazu sage
Ich bin diesen Weg selbst gegangen.
Ich hatte eine gute Anstellung beim Hersteller, mit Leitungsfunktion und habe sie gegen einen Job ohne Verantwortung getauscht, weil ich Ruhe wollte. Vier Tage nach meiner Einarbeitung fiel meine Chefin aus, acht Wochen lang und die Verantwortung lag trotzdem bei mir. Wir haben uns dann geeinigt, dass ich offiziell gekündigt werde, und zwar von der Firma, nicht von mir. In der Probezeit muss dafür kein Grund genannt werden. Genau das war der Punkt, denn eine eigene Kündigung hätte mir eine Sperrzeit eingebracht und die hätte meinen Anspruch so weit gekürzt, dass der Zuschuss weg gewesen wäre.
Danach war ich erst einmal arbeitslos gemeldet und habe Arbeitslosengeld bezogen. Erst daraus heraus konnte ich den Gründungszuschuss beantragen. Wer clever plant, legt diese Reihenfolge zeitlich anders, aber ohne den Bezug davor läuft es nicht.
Ich hatte keinen Plan und ich hatte mich auch nicht belesen. Das war eine Bauchentscheidung. Ich hatte mein Nebengewerbe, ich hatte einen Job, der nicht mehr ging, und ich habe gedacht, entweder jetzt oder nie. Danach habe ich mich über Wasser gehalten, es kamen kleinere Aufträge rein und irgendwann war es ein Geschäft.
Genau dadurch konnte ich den Gründungszuschuss beantragen. Der Lotsendienst griff bei mir nicht, weil ich schon ein Nebengewerbe hatte, also habe ich beim Amt einen Existenzgründerkurs beantragt und darüber meinen Businessplan geschrieben. Er wurde sehr lang und sehr groß und danach wurde der Zuschuss bewilligt.
Was ich heute anders machen würde
Ich habe die Zeit nicht genutzt. In den ersten sechs Monaten habe ich mich stark in einem Netzwerk beteiligt, viel Geld und noch mehr Zeit hineingesteckt und acht Monate lang kein Geld gesehen. Übrig geblieben sind mehr oder minder leere Versprechen. Genau das ist der Punkt, an dem der Zuschuss gefährlich wird: Er nimmt dir den Druck, der dich sonst zum Verkaufen gezwungen hätte.
Und der Teil, den Gründungsratgeber weglassen
Meine Tochter hatte es in der Kita schwer, also habe ich ihre Betreuungszeit von neuneinhalb auf sechs Stunden gekürzt. Dazu zwei große Hunde. Der Vater meiner Tochter ist der Ernährer und hatte seinen Job, der Rest lag bei mir. Wegbringen, Hunde, Haushalt, abholen. Übrig blieben vier bis fünf Stunden am Tag und genau die sind in dieses Netzwerk geflossen.
Ich habe mein Geschäft nicht mit voller Kraft aufgebaut, sondern um meine Familie herum. Das ist kein Nachteil, den man wegorganisiert, das ist die Bedingung. Wenn dir jemand erzählt, dass die Förderung reicht, um in Ruhe ein Geschäft aufzubauen, dann rechnet er mit sechs Monaten und acht Stunden am Tag. Rechne mit deinen.
Der Zuschuss kauft dir Zeit. Was du in der Zeit machst, entscheidet und niemand kontrolliert das außer dir.
Wenn du gerade vor der Frage stehst, ob und wann du aussteigst: Rechne die Tage, bevor du irgendetwas unterschreibst. Und wenn du dabei jemanden brauchst, der den Antrag schon gesehen hat, sage ich dir vorher ehrlich, ob dein Vorhaben die Bescheinigung bekommt.
Meine Geschichte ist meine Geschichte und keine Blaupause. Ob ein Aufhebungsvertrag oder ein Ausstieg in der Probezeit bei dir eine Sperrzeit auslöst, hängt am Einzelfall und entscheidet die Agentur für Arbeit, nicht ich.
Kurz beantwortet
Häufige Fragen.
Wie viele Tage Restanspruch brauche ich für den Gründungszuschuss?
Am Tag, an dem du die Selbstständigkeit aufnimmst, brauchst du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I. Wer selbst kündigt, bekommt in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, die den Anspruch verkürzt. Deshalb ist der Zeitpunkt der Kündigung eine Rechenaufgabe, die vor die Kündigung gehört.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
In den ersten sechs Monaten bekommst du dein bisheriges Arbeitslosengeld I weiter, plus 300 Euro im Monat für die soziale Absicherung. Bei 1.500 Euro Arbeitslosengeld sind das 1.800 Euro monatlich. Das ist die eigentliche Förderung. Die oft genannten fünfzehn Monate führen in die Irre, denn nach den ersten sechs Monaten gibt es nur noch die 300 Euro Pauschale, sie muss eigens beantragt werden und liegt wieder im Ermessen der Agentur. Rechne mit sechs Monaten, nicht mit fünfzehn.
Wann muss ich den Gründungszuschuss beantragen?
Vor der Gründung. Wer erst das Gewerbe anmeldet oder die freiberufliche Tätigkeit beim Finanzamt anzeigt und dann den Antrag stellt, bekommt ihn nicht. Die Reihenfolge lautet: arbeitslos melden, Antrag stellen, Tragfähigkeitsbescheinigung besorgen, Bewilligung abwarten, dann gründen.
Ist der Gründungszuschuss steuerfrei?
Ja, der Zuschuss ist steuerfrei und unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt. In der Steuererklärung wird er trotzdem angegeben.
Habe ich einen Anspruch auf den Gründungszuschuss?
Nein. Es ist eine Ermessensleistung nach den Paragrafen 93 und 94 des Dritten Sozialgesetzbuchs. Die Agentur für Arbeit entscheidet und sie entscheidet auch danach, ob sie dich lieber in eine Anstellung vermitteln kann. Wer gut vermittelbar ist, muss besser begründen, warum die Selbstständigkeit der bessere Weg ist.
Bevor du irgendetwas unterschreibst
Rechne die Tage. Und wenn du dabei jemanden brauchst, komm in den Workshop.
Restanspruch, Sperrzeit, Reihenfolge, Tragfähigkeitsbescheinigung. Das gehe ich in Workshops durch, nicht in Einzelgesprächen, weil es bei allen dieselben vier Fragen sind. Trag dich ein, dann sage ich dir Bescheid, sobald der nächste Termin steht.
Sag mir Bescheid