Für natürliche Personen und Personengesellschaften gilt ein Freibetrag von 24.500 Euro nach § 11 GewStG, darüber wird ein Messbetrag berechnet und mit dem Hebesatz deiner Gemeinde multipliziert. Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften wird sie weitgehend auf die Einkommensteuer angerechnet. Was ich dazu sage: Unterhalb des Freibetrags ist die Gewerbesteuer kein Grund für irgendeine Entscheidung. Sie wird trotzdem ständig als Argument benutzt.
Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.