Anne-Kathrin Marx

Glossar

Handelsgewerbe

Ein Gewerbe, das einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

Dann gilt das Handelsgesetzbuch, mit Eintrag ins Handelsregister, doppelter Buchführung und Bilanz. Eine feste Umsatzgrenze gibt es nicht, entschieden wird nach dem Gesamtbild aus Umsatz, Mitarbeitenden, Warenlager und Vielfalt der Geschäfte. Was ich dazu sage: Das Wort Großgewerbe gibt es rechtlich nicht. Gemeint ist fast immer genau das hier.

Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.

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