Anne-Kathrin Marx

Glossar

Kaufmann und e. K.

Wer ein Handelsgewerbe betreibt, ist Kaufmann oder Kauffrau im Sinne des HGB und wird als eingetragener Kaufmann oder eingetragene Kauffrau ins Handelsregister eingetragen.

Kleingewerbetreibende können sich freiwillig eintragen lassen und werden damit ebenfalls Kaufleute. Was ich dazu sage: Freiwillig eintragen lassen bringt dir kaufmännische Pflichten und selten einen Vorteil, solange du klein bist.

Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.

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