Du ziehst sie von deinen Kunden ein und führst sie ans Finanzamt ab, im Gegenzug bekommst du die Umsatzsteuer auf deine Einkäufe als Vorsteuer zurück. Bei Verkäufen ins Ausland und bei digitalen Produkten gelten eigene Regeln. Was ich dazu sage: Das eingenommene Geld gehört dir nicht. Wer es als Umsatz verbucht, hat spätestens im Folgejahr ein Problem.
Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.