Anne-Kathrin Marx

Glossar

AVGS

Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein, ausgestellt von der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter nach § 45 SGB III.

Damit bezahlt die Agentur ein Gründungscoaching bei einem zugelassenen Träger zu hundert Prozent. Du bekommst ihn, wenn du arbeitsuchend gemeldet bist oder deine Arbeitslosigkeit absehbar ist. Wichtig: Sobald du Gründungszuschuss beziehst, giltst du nicht mehr als arbeitsuchend, also kommt das Coaching vor dem Zuschuss.

Weiterlesen: Förderung für Gründer und Gründerinnen

Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.

Workshops30 Minuten, kostenlos