Anne-Kathrin Marx

Glossar

Gründungszuschuss

Die Förderung der Agentur für Arbeit für Menschen, die aus dem Arbeitslosengeld I heraus gründen, nach §§ 93 und 94 SGB III.

Sechs Monate dein bisheriges Arbeitslosengeld plus 300 Euro, danach bis zu neun Monate 300 Euro, steuerfrei, nicht zurückzuzahlen. Bedingungen: mindestens 150 Tage Restanspruch, Tragfähigkeitsbescheinigung, Antrag vor der Gründung. Ermessensleistung, also kein Rechtsanspruch. Alles Weitere auf der eigenen Seite.

Weiterlesen: Gründungszuschuss, ausführlich

Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.

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