Anne-Kathrin Marx

Glossar

Kleingewerbe

Keine Rechtsform, sondern ein Gewerbebetrieb, der nach Art und Umfang keinen kaufmännisch eingerichteten Geschäftsbetrieb braucht (§ 1 Abs.

2 HGB). Kein Handelsregister, einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Was ich dazu sage: Kleingewerbe und Kleinunternehmerregelung werden ständig verwechselt und haben nichts miteinander zu tun. Das eine ist Handelsrecht, das andere Umsatzsteuer.

Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.

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