Anne-Kathrin Marx

Glossar

Kleinunternehmerregelung

Wer im Vorjahr nicht mehr als 25.000 Euro Umsatz hatte und im laufenden Jahr 100.000 Euro nicht überschreitet, kann sich nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreien lassen.

Du weist dann keine Umsatzsteuer aus und bekommst keine erstattet. Für den Start mit kleinen Produkten meist sinnvoll, für alle, die viel einkaufen oder an Unternehmen verkaufen, oft nicht. Die Grenzen gelten seit 2025, ältere Ratgeber nennen noch 22.000 und 50.000 Euro.

Weiterlesen: Aufbau, die Reihenfolge beim Gründen

Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.

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