Anne-Kathrin Marx

Glossar

Freiberuflich oder gewerblich

Freiberufler sind die im Einkommensteuergesetz genannten Berufe, Beratung, Lehre, kreative und heilende Tätigkeiten, angezeigt beim Finanzamt, ohne Gewerbesteuer und ohne IHK-Pflicht.

Alles andere ist Gewerbe, angemeldet beim Gewerbeamt. Beim Online-Verkauf von Produkten, bei Affiliate und bei Wiederverkaufsrechten bist du in aller Regel gewerblich. Die Einordnung ist keine Wahl, sondern eine Frage der Tätigkeit und im Zweifel entscheidet das Finanzamt.

Weiterlesen: Aufbau, die Reihenfolge beim Gründen

Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.

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