Es entsteht automatisch, sobald du gewerblich oder freiberuflich tätig wirst, ohne Gründungsakt und ohne Kapital. Dafür haftest du unbeschränkt, also auch mit deinem Privatvermögen. Was ich dazu sage: Für fast jeden Solo-Start die richtige Form. Über eine Haftungsbeschränkung denkst du nach, wenn echte Risiken dazukommen, nicht vorher.
Einen Gründungsakt gibt es nicht. Mit einem Gewerbe meldest du dich beim Gewerbeamt an, als Freiberuflerin oder Freiberufler nur beim Finanzamt. Ins Handelsregister musst du erst, wenn dein Betrieb kaufmännischen Umfang hat.
Ein Beispiel: Wer allein berät, Kurse verkauft oder Texte schreibt, ist fast immer Einzelunternehmer oder Einzelunternehmerin, oft ohne es so zu nennen.
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Weiterlesen: Aufbau, die Reihenfolge beim Gründen
Dieser Begriff berührt Recht, Steuern oder Förderung. Er gibt Orientierung und ersetzt keine Beratung. Beträge, Grenzen und Programme ändern sich, prüf sie vor deiner Entscheidung bei der zuständigen Stelle oder bei einer Steuerberatung.