Dieser Text ist recherchiert und gibt Orientierung. Er ersetzt keine Beratung durch deine Agentur für Arbeit. Welche Stelle sie anerkennt und welche Unterlagen sie will, fragst du dort, bevor du jemanden beauftragst. Stand der Angaben: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen stehen unten.

Kaum ein Dokument klingt so amtlich und ist so schlecht erklärt. Du hörst den Begriff zum ersten Mal im Gespräch bei der Agentur für Arbeit, bekommst einen Vordruck in die Hand und sollst ihn von jemandem ausfüllen lassen, den du nicht kennst. Dabei ist die Sache überschaubar, wenn du weißt, wer unterschreiben darf und was diese Person vorher von dir sehen will.

Was die Tragfähigkeitsbescheinigung ist

Im Gesetz heißt sie Stellungnahme einer fachkundigen Stelle. Die Agentur für Arbeit verlangt sie, bevor sie den Gründungszuschuss bewilligt, als Nachweis, dass deine Selbstständigkeit eine realistische Chance hat, dich zu tragen. Für den Gründungszuschuss gibt es dafür einen eigenen Vordruck der Bundesagentur, die Stellungnahme der fachkundigen Stelle.

Wichtig ist, was dort nicht geprüft wird. Die Stelle bewertet nicht, ob deine Idee gut ist oder ob ihr dein Angebot gefällt. Sie prüft, ob dein Businessplanin sich schlüssig ist: ob die Zahlen zusammenpassen, ob du davon leben kannst und ob du fachlich und kaufmännisch in der Lage bist, das umzusetzen. Die Kurzfassung steht im Glossar unter Tragfähigkeitsbescheinigung.

Wer sie ausstellen darf

§ 93 SGB III nennt als fachkundige Stellen insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Das Wort insbesondere ist entscheidend: Die Liste ist nicht abschließend. Deshalb erkennen viele Agenturen auch Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfungen und Gründungsberatungen an.

StelleIm Gesetz genanntWorauf du achtest
IHKjaZuständig für gewerbliche Gründungen. Für Mitglieder oft kostenfrei, Termine sind aber begehrt.
HandwerkskammerjaZuständig, wenn du ein Handwerk anmeldest.
Berufsständische KammerjaEtwa für Heilberufe, Architektur oder Rechtsberufe.
Fachverband, BankjaKommt vor, ist aber für Solo-Gründungen eher selten der Weg.
Steuerberatung, Gründungsberatungnicht ausdrücklichIn der Praxis häufig anerkannt. Vorher bei deiner Agentur nachfragen, dann kostet es nur einmal.

Wenn du freiberuflich gründest, also zum Beispiel berätst oder schreibst, ist die IHK nicht automatisch für dich da, weil du dort kein Mitglied wirst. Dann ist eine Steuerberatung oder eine anerkannte Gründungsberatung meistens der kürzere Weg.

Was sie kostet und wie lange es dauert

Bei IHK und Handwerkskammer ist die Stellungnahme für Mitglieder häufig kostenfrei. Steuerberatungen und private Gründungsberatungen rechnen nach Aufwand ab, und der hängt davon ab, wie fertig dein Plan ist, wenn du kommst. Ein Plan mit sauberem Zahlenteil ist schnell geprüft, einer mit Lücken wird teuer, weil die Lücken mit dir zusammen gefüllt werden.

Plane für die Bescheinigung mehrere Wochen ein, gerechnet vom ersten Kontakt bis zur Unterschrift. Kammern haben Wartezeiten, und fast immer gibt es eine Rückfrage zu den Zahlen. Weil du beim Gründungszuschuss ohnehin auf die Bewilligung warten musst, bevor du startest, gehört diese Zeit von Anfang an in deinen Zeitplan.

Was die Stelle von dir sehen will

Mit diesen Unterlagen bist du vorbereitet:

  1. Businessplan mit Angebot, Zielgruppe, Markt und Wettbewerb und wie du an Kunden und Kundinnen kommst.
  2. Kapitalbedarfsplan: was du bis zum Start und in den ersten Monaten an Geld brauchst, inklusive deines Lebensunterhalts.
  3. Rentabilitätsvorschau über drei Jahre: Umsatz, Kosten, Gewinn.
  4. Liquiditätsplan für das erste Jahr, Monat für Monat.
  5. Lebenslauf mit Nachweisen, die zeigen, dass du fachlich und kaufmännisch kannst, was du vorhast.

Wie du Businessplan und Kapitalbedarfsplan so baust, dass sie durchgehen, steht ausführlich im Artikel Businessplan und Kapitalbedarfsplan.

Die Reihenfolge beim Gründungszuschuss

Die Bescheinigung ist ein Schritt in einer festen Reihenfolge, und wer sie umdreht, verliert den Zuschuss. Die Reihenfolge lautet:

  1. Arbeitslos melden, solange du noch mindestens 150 Tage Restanspruch auf Arbeitslosengeld I hast.
  2. Den Gründungszuschuss bei deiner Agentur für Arbeit beantragen.
  3. Die Tragfähigkeitsbescheinigung besorgen und einreichen.
  4. Die Bewilligung abwarten.
  5. Erst dann starten, also anmelden und loslegen. Hauptberuflich heißt dabei mindestens 15 Stunden pro Woche.

Was beim Anmelden selbst passiert, steht unter Kleingewerbe anmelden.

Woran es am häufigsten scheitert

Selten an der Idee, fast immer an den Zahlen. Der Umsatz ist geschätzt statt gerechnet, also eine Summe ohne die Frage, wie viele Kunden und Kundinnen zu welchem Preis dahinterstehen. Der eigene Lebensunterhalt fehlt im Kapitalbedarf, und damit ist der Plan hübsch und falsch. Oder die Bescheinigung kommt von einer Stelle, die deine Agentur nicht anerkennt, und du fängst von vorn an.

Gute Beraterinnen und Berater sagen dir vor dem ersten Termin, ob sie unterschreiben können oder was dafür noch fehlt. Wenn du das fragst, sparst du dir eine Runde.

Einen Überblick über alle Förderwege, vom Gründungszuschuss bis zum AVGS, findest du unter Förderung. Für echte Gründungsberatung habe ich Partner und Partnerinnen, bei denen du auch deinen AVGS einlösen kannst. Sag Bescheid, dann gebe ich dich gern weiter.

Stand: Oktober 2026. Rechtsgrundlagen: § 93 SGB III (Gründungszuschuss, Stellungnahme einer fachkundigen Stelle), § 94 SGB III (Dauer und Höhe). Vordrucke der Bundesagentur für Arbeit zum Gründungszuschuss, darunter die Stellungnahme der fachkundigen Stelle. Welche Stellen anerkannt werden und welche Unterlagen nötig sind, entscheidet deine Agentur für Arbeit. Dieser Text ist eine Orientierung und ersetzt keine individuelle Beratung.

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